Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe: Hartz IV für EU-Ausländer - Auch Europarecht verlangt ein Existenzminimum
Das Urteil des Bayerischen LSG, einem arbeitslosen Italiener Hartz IV zu gewähren, hatte die Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen. Erst als das LSG NRW vergangene Woche eine ähnliche Entscheidung im Fall eines Rumänen traf, war der Aufschrei groß. Dabei liegen die Gerichte letztlich nur auf einer Linie mit europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen, meint Reimund Schmidt-De Caluwe.
§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) schließt Ausländer vom Anspruch auf Hartz IV aus, wenn sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Zwei Entscheidungen von Landessozialgerichten (LSG) stellen diesen Ausschluss nun in Frage.