Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren.
Anmerkung: Vgl. dazu: Sanktionen gegenüber Unter-25-Jährigen – Das Problem der Verteilung der Wohnkosten bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften, ein Aufsatz von Wersig in info also 2013, 51 ff, 52). Der Aufsatz ist hier abgedruckt: http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/...oalso_13_02.pdf
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock