SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint - Sozialgericht rüffelt Jobcenter wegen Unterkunftskosten
Im vorliegenden Fall kritisiert das Sozialgericht insbesondere, dass das Jobcenter bislang stets den Mietspiegel der Stadt Aachen zugrunde gelegt hat, um die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu berechnen.
Nach Vorlage des jüngsten Mietspiegels, der höhere Werte ergeben hätte, ist das Jobcenter auf Weisung der Städteregion von dieser Praxis jedoch abgewichen und hat stattdessen die Wohngeldtabelle für Aachen herangezogen. „Eine solche Handlungsweise ist auch für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II vollends unverständlich“, kritisiert der Vorsitzende Richter der 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen.Weiter zum Beitrag hier: