Jobcenter muss Fahrkosten zum Arztbesuch nach Frankfurt als Sonderleistung übernehmen.
SOZIALGERICHT Zum Arztbesuch nach Frankfurt: Urteil gibt Hartz-IV-Empfänger Recht
Ein Hartz IV-Empfänger erwirkte in einer mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht Mainz, dass seine Fahrtkosten zu notwendigen Facharztbesuchen (Therapie für Folteropfer) als „Mehrbedarf“ gelten und vom Job-Center zu zahlen sind.
Anmerkung: Häufigere Fahrten, um einen inhaftierten Sohn aus der JVA zum Hafturlaub abzuholen, können einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellen. (vgl. dazu LSG Bayern, Beschluss vom 10.07.2012 - L 7 AS 963/10).
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock