Zum Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.
Bremen, Beschluss vom 17.09.2013 - S 9 AS 1370/13 ER
Leitsätze vom Verfasser RA Beier
Als „Angemessenheitsgrenze" der KdU gilt für Bremen bei einem 1-Personen-Haushalt ein Betrag von 358 Euro. Dieser Betrag ist um einen Sicherheitszuschlag von 10% zu erhöhen, so dass in Bremen 393,80 Euro für einen 1-Personen-Haushalt als Brutto Kaltmiete angemessen sind.
Quelle: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Beschluss: Rechtsanwlte Beier & Beier