Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 04.10.2013 - S 1 SO 2746/13
Keine Leistung für Wohnungserstausstattung einer Wohnung aus Mitteln der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Bedarfsdeckung bereits vor Antragstellung beim Grundsicherungsträger.
Liegen die Voraussetzungen für eine Wohnungserstausstattung vor, besteht auf diese Hilfeleistung ein Rechtsanspruch. Der Grundsicherungsträger hat insoweit zwar kein Handlungs-, wohl aber ein Auswahlermessen, ob er den Bedarf durch eine Geld- oder Sachleistung deckt.