Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senat orinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hat im November 2012 die Einrichtun g einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – ei nschl. des Verfahrensrechts – im SGB II beschlossen. Nach der Sammlung umfangreicher Rec htsänderungsvorschläge von Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesa gentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsor ge hat die Arbeitsgruppe im Juni 2013 unter der Bezeichnung "AG Rechtsvereinfachung im SG B II" ihre Tätigkeit aufgenommen und in drei Workshops bereits einen Großteil der Vo rschläge auf Fachebene diskutiert und bewertet. Sozialpolitische und finanzielle Aspekte wurden dabei einbezogen, können aber auf der Fachebene nicht abschließend bewertet werden. Die AG Rechtsvereinfachung im SGB II hat den als Anlage 1 beigefügten Bericht an die ASMK (Sitzung im November 2013) erstellt. Da weiter e Vorschläge offen sind, spricht sich die Arbeitsgruppe einstimmig für eine Fortsetzung i hrer Tätigkeit im Jahr 2014 aus. Der Bericht enthält eine Übersicht über die Ergebnisse der drei im Sommer 2013 durchgeführten Workshops zu den Themen "Einkommen und Vermögen", " Verfahrensrecht" und "Kosten der Unterkunft sowie Bedarfsgemeinschaften". Es wird un terschieden zwischen konsensualen Änderungsvorschlägen, die von der Mehrheit der Arbe itsgruppe aus Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Bundesagentur für A rbeit unterstützt wurden sowie Änderungsvorschlägen ohne einheitliches Meinungsbil d. Als weitere Anlagen des Berichts sind ein Überblick über die Tätigkeit der AG Rechts vereinfachung im SGB II ( Anlage 2), eine Gesamtübersicht über die Rechtsänderungsvorsch läge ( Anlage 3 ) und eine Übersicht über die Voten in den Workshops ( Anlage 4 ) beigefügt. Die Hauptgeschäftsstelle hat zur Vorbereitung der A G Rechtsvereinfachung im SGB II im Frühjahr 2013 eine Umfrage durchgeführt und die als Anlage 5 beigefügten Vorschläge eingereicht. Wir werden diese Vorschläge in einem G esetzgebungsverfahren weiter vorbringen, auch wenn sie teilweise in der AG Recht svereinfachung im SGB II keine Mehrheit bei Bund und Ländern erzielt haben