[attachment=0]BMAS Keine Verweigerung der Eingangsbestätigung.pdf[/attachment]Jobcenter muss eine Eingangsbestätigung ausstellen Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Eingangsbestätigung für jedes Schreiben an das Jobcenter auf die Kopie einfordern:
Jobcenter muss eine Eingangsbestätigung ausstellen Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Ihre Eingabe vom 22.09.2012
Geschäftszeichen: 1.3/16P-2012-01090-00
Arbeitsförderung
Sehr geehrter Herr Szczepski, der Petitionsausschuss hat ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 08.01.2013 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefasten Beschluss zur Kenntnis:
Die Prüfung des vom Petenten vorgetragenen Sachverhalts hat ergeben, dass die Kritik an den organisatorischen Abläufen im Jobcenter in Gladbeck hinsichtlich der Bestätigung beim Einreichen von Unterlagen unbegründet ist. Bei Neukunden wird die Vorsprache/Antragstellung spätestens am Folgetag im IT-Verfahren dokumentiert. Zudem erhalten Neukunden bei ihrer ersten Vorsprache eine schriftliche Bestätigung über die Antragstellung, so dass damit auch eine gesetzeskonforme Bewilligung von Leistungen gewährleistet wird. Weitere Unterlagen, die in den durchzuführenden Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden müssen, können in unterschiedlicher Art und Weise eingereicht werden. Möchten Kunden nachzureichende Unterlagen persönlich abgeben, soll dies in der Regel bei den zuständigen Sachbearbeitern erfolgen, damit der Vorgang besprochen und möglichst unmittelbar bearbeitet werden kann. Sollte die persönliche Abgabe nicht möglich sein, wird den Kunden auf ausdrücklichen Wunsch eine Eingangsbestätigung über die eingereichten Unterlagen durch den Kundenservice (Empfang) ausgestellt. Posteingänge erhalten sowohl in der Botenmeisterei der Stadt Gladbeck als auch beim Jobcenter einen Posteingangsstempel und werden an die zuständigen sachbearbeitenden Stellen weitergeleitet. Diese Abläufe entsprechen der üblichen Verwaltungspraxis unter Beachtung der Vorschriften des ersten Buchs des Sozialgesetzbuchs und der Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA) des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck. Die Vorgehensweise und Entscheidung des Jobcenters in Gladbeck sind somit nicht zu beanstanden.
Rainer Szczepski, wenn Kunden beim Jobcenter Unterlagen einreichen wollen, muss unmittelbar (in wenigen Minuten) ein Sachbearbeiter zur Verfügung stehen, steht kein Sachbearbeiter zur Verfügung, dann bestehen Sie auf eine Eingangsbestätigung. Auch wenn ein Sachbearbeiter zur Verfügung steht, bestehen sie auf eine Eingangsbestätigung, weil sie sonst die Abgabe der Unterlagen nicht beweisen können, da häufiger beim Jobcenter behauptet wird , es seien keine Unterlagen eingereicht worden. Lassen sie sich nicht auf einen späteren Termin ein, weil man Sie gerne vertröstet. Sollte man ihnen die Eingangsbestätigung dennoch verweigern, nehmen Sie ihre Unterlagen wieder mit und kommen Sie damit zur Sozialen Bürgerinitiative e.V. in die Humboldtstr.14 ( Passage) zur Beratung, dort wird man ihnen weiterhelfen. Wie immer ist die Hilfe der Sozialen Bürgerinitiative kostenlos.