Nach Zeiten lang andauernder Arbeitslosigkeit kann eine Aktualisierung sukzessiv entwerteter Berufsqualifikationen im Einzelfall nur noch durch die Finanzierung spezifischer Zusatzausbildungen durch das Jobcenter erfolgen.
SG Schleswig, Urteil vom 22.3.2013 - S 9 AS 1059/09
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