Ein Kind das im Internat unterrichtet wird ist Teil der Bedarfsgemeinschaft- Es liegt eben keine typische temporäre Bedarfsgemeinschaft vor. SG Kiel, Urteil vom 19.09.2013 - S 31 AS 1261/11 - Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Berufung eingelegt hat.Ein Beitrag von RA Stephan Felsmann, Kiel, zum Beitrag hier: Ein Kind das im Internat unterrichtet wird ist Teil der Bedarfsgemeinschaft | Rechtsanwalt in Kielhttp://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/k...fsgemeinschaft/Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef BrockQuelle:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/Willi S