Unterlässt der Ehemann gegenüber dem Jobcenter die Angabe seiner Abfindung, so ist ihm dieses Verhalten vorwerfbar. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.09.2013 - L 12 AS 692/12Dieses Verschulden des Ehemannes muss sich die Ehefrau nach § 278 BGB http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91925.htm zurechnen lassen.Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...rds=&sensitive=Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef BrockQuelle:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/Willi S