Diese Ausbildungsmaßnahme sichert diesem behinderten Antragsteller die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, dient dazu, diesem Behinderten einen späteren Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen sowie ist als erforderlich und geeignet aufzufassen, die Verständigung mit anderen Personen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.