Neues Informationsfreiheitsgesetz Berlin mit interessanten Regelungen
Das Land Berlin erhält zum 12.11.2013 ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Nach dem IFG hat jeder Bürger, aber auch juristische Personen, Anspruch auf Weitergabe von in Landesbehörden vorhandenen Informationen. Soweit nichts Neues, das IFG Berlin stellt aber unter § 6 Abs. 2 IFG Berlin klar, dass es keinen Persönlichkeitsschutz für Namen, Telefonnummer und Funktionsbezeichnung gibt. Für die Auseinandersetzung um die Veröffentlichungspflicht von Jobcentertelefonlisten ist diese Neuregelung ein wichtiges Indiz, dass diese Daten eben nicht schützenswert sind, wie die Jobcenter immer gerne in ihrer Argumentation und Ablehnungsbegründungen vertreten. Allerdings soll k*****stellt werden, dass das Berliner IFG natürlich nicht in anderen Ländern Anwendung findet. Das neue IFG Berlin gibt es hier: Fehler - beck-online http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vp...2FBlnIFG.G1.htm
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock