Anspruch auf Weiterbildung bei langer Arbeitslosigkeit
Nach Zeiten lang andauernder Arbeitslosigkeit kann eine Aktualisierung sukzessiv entwerteter Berufsqualifikationen im Einzelfall nur noch durch die Finanzierung spezifischer Zusatzausbildungen durch das Jobcenter erfolgen. Im vorliegenden Fall hat das SG Schleswig mit Urteil vom 22.3.2013 - S 9 AS 1059/09 eine Zusatzausbildung als notwendig erachtet. Ich will mit dem Hinweis auf das Urteil einfach auffordern, durchaus gegen abgelehnte Umschulungen, Qualifizierungen vorzugehen und die Behördenentscheidung auf dem Rechtsweg anzufechten. Das Urteil gibt es hier: http://sozialberatungkiel.files.word...22-03-2013.pdf