Eingliederungsvereinbarung (EGV) Gegenwehr und nicht unterschreiben und prüfen auf Rechtsfehler
Wenn Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I bekommen oder bei Hartz IV werden Sie früher oder später Bekanntschaft machen mit dem Wort Eingliederungsvereinbarung (EGV). Legt man Ihnen ein mit diesem Wort überschriebenes Schriftstück vor, unterschreiben Sie bitte nicht einfach.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Sozialrechtslexikon von Rechtsanwältin Luisa Milazzo. Permanenter Link des Eintrags: