"Bürgerarbeit" Modellprojekt ist nach TVöD zu vergüten. ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.10.2013, Aktenzeichen: 1 Ca 756/13
Leitsatz Die im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ geschaffenen Arbeitsplätze unterliegen - bei beiderseitiger Tarifgebundenheit - den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.