Besprechung des BSG-Urteils zum Mehrbedarfszuschlag bei Laktoseintoleranz (SGB II)
Am 14.2.2013 hat das BSG unserer Revision zur Frage, ob bei Laktoseintoleranz im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II ein Mehrbedarfszuschlag zu gewähren ist, stattgegeben und das Verfahren an die 1. Instanz zurückverwiesen (unsere Meldung vom 15.2.2013). Eine (erneute) Entscheidung in der 1. Instanz ist noch nicht ergangen. Das BSG-Urteil ist Gegenstand einer Besprechung, die nun auf der Plattform Reha-Recht.de erschien. Wir möchten auf diesen lesenswerten Beitrag hinweisen. Der Beitrag stellt fest, dass Laktoseintolrenz eine Behinderung sein kann und betrachtet das Urteil des BSG auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention. [Besprechung BSG-Urteil Laktoseintoleranz und Mehrbedarfszuschlag].