Sozialgericht Reutlingen, Besuchsfahrten von Gattin und Kind zum in der Justizvollzugsanstalt einsitzenden Vater Vergleich vom 27. Februar 2013 (Az.: S 2 AS 1515/12):
Sozialgericht Reutlingen, Vergleich vom 27. Februar 2013 (Az.: S 2 AS 1515/12):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel Bei regelmäßig durchgeführten Besuchsfahrten von Gattin und Kind zum in der Justizvollzugsanstalt einsitzenden Vater handelt es sich ebenfalls um einen Bedarf, der dem Jobcenter gegenüber gemäß § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden kann.