Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen.
Ich möchte hier das dem zugrundeliegende BA Papier veröffentlichen und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, das Papier gibt es hier: http://tinyurl.com/l3lzowd
Ich möchte Richtung Wohlfahrts- und Sozialverbünden und aber auch Parteien anmerken, dass es Zeit wird sich den geplanten SGB II – Änderungen entgegenzustellen. Genauso wird es Zeit, eigenen SGB II/SGB XII/SGB III-Änderungsforderungen zu entwickeln und vorzustellen.