Eine Anfrage der Linken kitzelt die „Erfolgsquoten“ von Klagen aus Sicht der Kläger im Bereich des SGB II raus. Die offizielle „Erfolgsquote“ beträgt im Jahr 2011 44,1 %. Die dabei spannende Frage ist, was wir als Erfolgsquote gerechnet, gehören dazu auch Vergleiche oder „Stattgaben“ durch die Behörde, nachdem das Gericht signalisiert hat, das sie Willens sind im Sinne des Klägers zu entscheiden. Ein Richter des SG Düsseldorf sagte mal, wenn alle Punkte berücksichtigt wären, läge die „Erfolgsquote“ der Hartz IV-Bezieher bei über 80 %.