Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?
Dann möchte ich noch auf eine Fachveröffentlichung zum Thema Laktoseintoleranz machen, in dieser erfolgen Anmerkung zum BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R in dem ein Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz bejaht wurde. Das BSG bejaht einen Mehrbedarf, die Höhe muss im Einzelfall geprüft werden. Das BSG –Urteil hat eine erhebliche Bedeutung, da in Deutschland etwa 15 Prozent der Bevölkerung – in unterschiedlichem Ausmaße – von einer Milchzuckerunverträglichkeit betroffen sind. Insofern ist die Bedeutung für die Sozialberatung immens.