Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei unerlaubter Ortsabwesenheit im Ausland
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.10.2013 - L 3 AS 18/12 B PKH
Leitsätze
Wegen unerlaubter Ortsabwesenheit sind bereits gewährte Leistungen nach dem SGB II vom Leistungsbezieher zu erstatten, wenn lediglich vom Hilfebedürftigem behauptet wird, eine Rückkehr aus dem Ausland sei wegen Krankheit nicht möglich gewesen. Denn eine Erkrankung bedingt nicht zwingend eine Reiseunfähigkeit (Sächs. LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 3 AS 8/12 NZB).
Beruft sich ein Leistungsträger bei der Rückabwicklung einer vorläufigen Entscheidung fälschlicherweise auf §§ 45 oder 48 SGB X oder § 50 SGB X , ist dies in der Regel unschädlich, da es sich bei der Angabe der Rechtsgrundlage nur um ein (dann fehlerhaftes) Begründungselement handelt, was sich bei gebundenen Entscheidungen nicht auswirkt.
Anmerkung: Vgl. dazu - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2013 - L 13 AS 4804/12 - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock