Pressemeldung 8/2013 Sozialgericht Mainz - Hartz-IV: Fahrtkosten für Facharztbesuch
Das Sozialgericht Mainz hatte sich in einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2013 (Az.: S 15 AS 1324/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beim Jobcenter Fahrtkosten für notwendige Facharztbesuche als "Mehrbedarf" geltend machen kann.
Aufgrund des Hinweises des Sozialgerichts erklärte sich das Jobcenter am 11.10.2013 im Wege eines gerichtlichen Vergleichs zur Übernahme der Fahrtkosten bereit.