BSG: Hartz-4-Empfänger sind bei Probearbeit aus Eigeninitiative unfallversichert
Stellenbewerber sind bei einer unbezahlten Probearbeit in einem Unternehmen gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung hierfür ist eine Eingliederung in dem Betrieb und eine Weisungsgebundenheit, urteilte am Donnerstag, 14. November 2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 15/12 R). Versichert sind dann auch Arbeitslose, die aus Eigeninitiative ohne Anweisung des Jobcenters eine Probearbeit aufnehmen.