Ab Anfang 2014 ist die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte Pflicht für alle Versicherten. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich, entschied nun das SG Berlin. Die Speicherung personenbezogener Daten auf der Versichertenkarte verletze nicht die Grundrechte der Versicherten. Weiter: SG Bln: Elektronische Gesundheitskarte verfassungsmäßig, hier: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg...ht-datenschutz/