[attachment=0]Einbehalt von Tilgungsraten für die Mietkaution bis 01 04 2011 nicht rechtskonform S 26 AS 405 12.pdf[/attachment]Bis zum 31. März 2011 bestand für ein Jobcenter keine Rechtsgrundlage für die Verfügung der sofortigen Tilgung eines gewährten Mietkautionsdarlehens (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II) bei weiterer Hilfebedürftigkeit.
Sozialgericht Lübeck, Gerichtsbescheid vom 29. August 2013 (Az.: S 26 AS 405/12):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel:
Die zum 1. April 2011 in § 42a SGB II in Kraft getretenen Regelungen zur Rückzahlung und Aufrechnung sind mangels einer Übergangsregelung aber ab diesem Zeitpunkt zwingend anzuwenden. Dies gilt auch, wenn der SGB II-Träger zuvor eine Aufrechnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II a. F. durchführte.