Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des Umzugs - zu kleine Wohnung - Einzelfallbetrachtung
SG Neubrandenburg , Urteil vom 18.04.2012 - S 14 AS 3016/11
Leitsatz von Juris: Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein Umzug in eine andere Wohnung nicht schon dann erforderlich im Rechtssinne, wenn die bewohnte Wohnung wesentlich kleiner ist, als die aus dem WoFG abgeleitete Angemessenheitsgrenze erlauben würde. Für einen jungen alleinstehenden Hilfebedürftigen sind 25,35qm nicht unzumutbar klein.