Die empirisch-statistische Bestimmung der Angemessenheitsgrenze durch Sachverständige - verfahrensrechtliche Voraussetzungen und inhaltliche Ausgestaltung. Dr. Ing. Christian von Malottki, Institut Wohnen und Umwelt GmbH des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt, abgegruckt in der info also Heft 03/2012, hier zum Beitrag: