Die BA hat wieder mal neue fachliche Hinweise zu § 43 SGB II /Aufrechnung wegen Ersatz- und Erstattungsansprüchen rausgegeben. Hier ist wesentlich, dass Sie sagen, bei einer 30 % Aufrechnung sei Schluss. Auch sei wenn Sanktioniert wird und gleichzeitig aufgerechnet wird, von Amtswegen die Aufrechnung in der Zeit der Sanktion auszusetzen. Das ist absolut zu begrüßen. Es ist aber darum zu ergänzen, dass nie und in keinen Fall die 30 % unterschritten werden dürfen, auch nicht in der Addition von Aufrechnung, freiwilligen Verzicht auf Leistungen um Zwecke des Abstotterns von Behördenansprüchen, sei es nun gegenüber dem JC oder gegenüber der von ihm beauftragten Regionaldirektion/Stadtkasse. Die FH gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html