Beschlüsse, mit denen die Prozesskostenhilfe versagt wird, erlangen keine materielle Rechtskraft und schließen einen neuerlichen Antrag nicht aus
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2013 - L 1 AS 4540/13 B
Leitsätze Beschlüsse, mit denen die Prozesskostenhilfe versagt wird, erlangen keine materielle Rechtskraft und schließen einen neuerlichen Antrag nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05 -, WM 2007, 1170). Das Rechtsschutzbedürfnis für eine - an sich zulässige - Wiederholung eines Prozesskostenhilfeantrages kann nur dann verneint werden, wenn das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht wird.