Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen - internationaler Schüleraustausch
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.11.2013 - L 3 AS 1200/13 NZB
Leitsätze Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland (Israel) sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält.
Nach den schulrechtlichen Bestimmungen schließen weder die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Fahrt von Schülern (vgl. hierzu Nummer 4.3 VwV-Schulfahrten) noch die begrenzte Teilnehmerzahl (vgl. hierzu Nummer 1.3 Satz 2 VwV-Schulfahrten) von vornherein aus, dass es sich hierbei um eine verbindliche Veranstaltung im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 1 SchulG und damit letztlich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II handeln kann.