Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - stationäre Einrichtung - Bekleidungsbeihilfe - notwendiger Bedarf - Einzelfallentscheidung - Unzulässigkeit einer ungeprüften Anwendung von Preislisten durch den Sozialhilfeträger SGB XII
SG Lüneburg, Urteil vom 11.06.2013 - S 22 SO 29/12
Leitsätze: Der Bedarf an notwendiger Kleidung konkretisiert sich anhand der fallbezogenen zugrunde zu legenden Tatsachen.
Eine ungeprüfte Anwendung einer verwaltungsseitigen herangezogenen Preisliste wird der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs notwendige Kleidung nicht gerecht. Eine Preisliste kann lediglich eine Orientierungshilfe sein.