Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen -bereits erfolgte Leistungsbewilligung für den Zufluss- und den Folgemonat - Notwendigkeit der Aufhebung der Leistungsbewilligung
Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 16.4.2013 - S 11 AS 2587/12 , Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze von Juris: § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I, 453), wonach einmalige Einnahmen im Folgemonat berücksichtigt werden, sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, findet keine Anwendung, wenn bei der Feststellung der Leistung durch das Jobcenter der Monat des Zuflusses bereits vergangen und auch schon Leistungen für den Folgemonat gewährt worden sind.