Zur Anrechnung von Elterngeld – Regelsatzklage für Kinder und Jugendliche fehlt das Rechtsschutzbedürfnis
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2013 - L 3 AS 1270/12 B PKH
Leitsätze: Die Berücksichtigung von Elterngeld als Einkommen ab dem 01.01.2011 gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Für eine Klage, in der – wie vorliegend – die Regelbedarfsregelungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entscheidungserheblich sind, besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht im prozesskostenhilferechtlichen Sinn (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Mai 2013 – L 3 AS 391/13 B PKH ). Gleichwohl fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für diese Klageverfahren, weil die Antragsteller darauf verwiesen werden können, den Ausgang eines bereits anhängigen, sogenannten unechten Musterverfahrens abzuwarten (hier das Verfahren vor dem BVerfG mit dem Az 1 BvL 10/12).