Hartz IV: Anspruch auf außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie
Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER
Das Sozialgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 11.12.2013 (S 22 AS 177/13 ER) einem 9jährigen Schüler mit festgestellter Dyskalkulie Leistungen für eine angemessene Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II zugesprochen. Auch die Kosten einer nicht nur vorübergehenden Lerntherapie sind demzufolge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket übernahmefähig.
Quelle: RA Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, hier geht’s zum Beschluss: