Keine Übernahme von Fahrtkosten durch Jobcenter für Umgang der Großmutter mit ihrer Enkelin
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 - Die Revision wurde zugelassen
Leitsatz: Großeltern haben keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten, die ihnen für den Umgang mit ihren Enkeln entstehen. Aufwendungen, also zum Beispiel Fahrkosten für Besuche, seien aus der Regelleistung zu finanzieren.