Das Rechenmodell Schifferdecker/Silbermann (Berechnung gewichteter Mittelwerte der Tabellenwerte des Mietspiegels) ist kein schlüssiges Konzept, weil eine Durchschnittswertbildung der Betriebskosten aus den Mietspiegeldaten nach der BSG-Rechtsprechung nicht schlüssig ist, wenn keine Ermittlungen zur Repräsentativität der Mietspiegeldaten geführt werden.
SG Berlin, Urteil vom 25.10.2013 - S 37 AS 21250/11
Leitsätze von RA Jan Frotschner
2. Wenn die Behörden unzureichende Anstrengungen unternehmen, den Anforderungen des BSG zum schlüssigen Konzept für die Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft nachzukommen, ist das Gericht davon befreit, ein Sachverständigengutachten einzuholen.