Ein hörbehinderter Grundschüler verfügt gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger über einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für die Inanspruchnahme schulbegleitender Gebärdendolmetscher nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen gemäß § 9 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Sozialgericht Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 (Az.: S 20 SO 199/13 ER): SGB XII
Dieser Anspruch beruht auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII in Verbindung mit § 12 der Eingliederungshilfeverordnung sowie § 17 Abs. 2 SGB I und § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X. Es handelt sich hier um eine „begleitende“ Dolmetscherleistung aus Anlass einer Sozialleistung, hier der Sozialhilfe (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 SGB I).