Kein Hartz IV-Mehrbedarf für nicht notwendigen "Abholservice" der Kinder.
Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 20.06.2012 - S 11 AS 1953/12 ER - (rechtskräftig)
Eilantrag bleibt erfolglos: Können die (bei ihrer Mutter lebenden) Kinder zum Besuch ihres Vaters ohne elterliche Begleitung anreisen und holt ihr Vater sie dennoch selbst ab, kann er seine Fahrtkosten nicht als Hartz IV-Mehrbedarf geltend machen. Ansprüche der Kinder auf Fahrtkostenerstattung bleiben hiervon unberührt.