Insolvenzgeld (InsG) Grenzgänger Europarecht Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
SG Speyer, Urteil vom 16.10.2013 - S 1 AL 411/12 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze (Juris)
Die zur Berechnung der Höhe des InsG maßgebliche Vorschrift des § 167 Abs 2 Nr 2 SGB III, wonach vom Bruttoarbeitsentgelt ein nach deutschem Steuerrecht berechneter, fiktiver Einkommenssteueranteil in Abzug gebracht wird, verstößt bei Grenzgängern, die ihr Arbeitseinkommen aufgrund eines zwischenstaatlichen Besteuerungsabkommens in ihrem Wohnsitzstaat versteuern, nicht gegen Art 45 AEVU und Art 7 EU VO 492/11. Die steuerrechtliche Bruttorestlohnforderung ist kein Arbeitsentgelt iSd Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom 22.10.2008 (RL 2008/94/EG).
Der Anspruch auf die steuerliche Bruttorestlohnforderung geht jedenfalls bei Grenzgängern, die nicht im Inland steuerpflichtig sind, nicht mit Stellung des InsG-Antrages gemäß § 169 SGB III auf die BA über.