Sozialrecht in Freiburg, 9.1.2014: EGMR weist Beschwerde wegen unfairen Verfahrens (Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II) zurück.
Am 8.1.1014 erreichte uns die Mitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass unsere Beschwerde, mit der wir einen Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Anspruch auf ein faires Verfahren) im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II gerügt haben, als unzulässig verworfen wurde. Das Verfahren (und die Mitteilung des EGMR) ist auf unserer Website dokumentiert [zur Dokumentation].