Aufhebungsverträge und Abfindungen können den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) extrem schmälern. Über diese Nachteile informiert unser aktueller Newsletter für Betriebs- und Personalräte. Denn nur wenn diese negativen Folgen fürs ALG bekannt sind, können Aufhebungsverträge sachgerecht eingeschätzt werden.