Sozialrechtler zur Zuwanderungsdebatte „Das ist plumpe Politik“ (Prof. Dr. Thorsten Kingreen).
Der Sozialrechtler Thorsten Kingreen hält das geltende deutsche Sozialrecht, das beim Anspruch auf Hartz IV die Staatsangehörigkeit berücksichtigt, für verfassungswidrig. Die Debatte über die Armutseinwanderung hält er für politisch gezüchtet.
Anmerkung: Staatsangehörigkeit als Differenzierungskriterium im Sozialleistungsrecht - Zur Vereinbarkeit von § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Unions- und deutschem Verfassungsrecht - ein Aufsatz von Prof. Dr. Thorsten Kingreen.
Die Staatsangehörigkeit hat nach der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH als zulässiges Differenzierungskriterium beim Sozialleistungsbezug weitgehend ausgedient. Daher ist auch § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verfassungs- und unionsrechtswidrig.