Gleichzeitig möchte ich auf eine wichtige Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe hinweisen, nach der die Jobcenter SGB II –Leistungen statt versagen auch von Amtswegen vorläufig gewähren können. Das ist ein ganz interessanter Ansatzpunkt, die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/I...-19.01.2014.pdf