Ein Sanktionsbescheid wegen angeblicher Nichtbewerbung des Leistungsbeziehers ist rechtswidrig, denn das Jobcenter trifft die Beweislast.
Für den Fall der Beweislosigkeit dürfte der Grundsatz der objektiven Beweislast zum Tragen kommen. Danach treffen denjenigen die Folgen der Beweislosigkeit, der sich auf ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal beruft
Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013 - S 37 AS 844/10 – rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Quelle: SG Lüneburg vom 13.11.2013 - S 37 AS 844/10: Urteil (rechtskräftig) zu Sanktion bei angeblicher Nichtbewerbung + Weitere Sachen
Alles hier: Urteil (rechtskräftig) zu Sanktion bei angeblicher Nichtbewerbung + Weitere Sachen - Erwerbslosen Forum Deutschland, mit PDF der Entscheidungen im Anhang auf der oben genannten Seite. Hier zum Link: http://www.elo-forum.org/erfolgreiche-ge...ung-sachen.html