Kein Geld ohne Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt (Arbeitslosenversicherung)
Beschäftigungszeiten in anderen EU-Ländern begründen nicht unbedingt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. Fehlt der aktuelle Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt, ist Arbeitslosengeld nicht zu bewilligen, entschied das Bayerische LSG im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.