Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.10.2013 - L 6 AS 476/13 B ER
Leitsätze (Autor)
Ein Leistungsempfänger nach dem SGB II ist hinsichtlich seiner Hilfedürftigkeit darlegungs- und beweispflichtig.
Es bestehen keine Bedenken, die ablehnende Entscheidung maßgeblich auf die nach der Facebook-Recherche des Jobcenters kopierten, in Augenschein genommenen Fotos zu stützen. Die entsprechende Datenerhebung ist nach § 67a Abs. 2 SGB X rechtmäßig.