Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in Anspruch genommen oder bestritten werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2013 - L 7 AS 965/11
Anmerkung des Gerichts: Die Mitwirkung des Leistungsbeziehers an der ärztlichen Untersuchung - auch das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens - ist durch §§ 60 ff SGB I angeordnet. Auf seine Verweigerung der Mitwirkung kann das Jobcenter mit einer Versagung von Arbeitslosengeld II reagieren.