Kein Anspruch auf abstrakte Zusicherung hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.12.2013 - L 11 AS 679/13 B ERLeitsätze (Juris)Kein Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfes nach § 21 Abs. 4 SGB II, wenn keine Teilhabeleistungen erbracht werden.Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb...rds=&sensitive=Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247Willi S