Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Beratung und Rechtsbehelfsquote der Jobcenter
Zunächst widerspricht der BRH Herrn Alt von der BA, dass eine Trendwende bei Widersprüchen und Klagen eingetreten sei. Plädiert dann für „mehr Vertrauensbildung“ in die Arbeit der Jobcenter und für eine „transparente und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Leistungsbewilligung“ und sonst für eine Vereinfachung des „passiven Leistungsrechts“ und formuliert die Bitte an die Bund-Länderarbeitsgruppe die im Rahmen der geplanten „Rechtsvereinfachung“/SGB II-Änderungen tätig zu werden und die Bedarfsanteilsmethode aufzugeben.
Hierzu möchte ich anmerken, dass es eine Vielzahl weiterer behördeninterner Gründe gibt, warum die Widersprüche und Klagen explodieren. Die Hartz IV-Gesetzgebung und Handhabung etabliert systematisches Sonderrecht, eine Unzahl von Abweichungsregelungen vom SGB I und X, Unerreichbarkeit der Jobcenter, systematischer Verlust von eingereichten Unterlagen , wenn das aufhört und korrigiert werden würde, dann wäre es tatsächlich möglich einen ganzen Teil der Widersprüche und Klagen zu senken. Solange Hartz IV aber als Entrechtungssytem weiter aufrecht erhalten wird und die Jobcenter tatsächlich Sonderrechtszonen oder zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose werden, solange wird sich die Zahl der Rechtsbehelfe nicht reduzieren.